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  • Nintendo Labo-Fans: Werdet kreativ und stellt eure Werke auf der gamescom aus


    02.08.2018

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    Bastler, Tüftler, Spieler und Kreative aufgepasst: Nintendo Labo lädt euch nicht nur zum Bauen, Spielen und Entdecken ein, sondern jetzt auch zum Gewinnen. Bei gleich zwei Aktionen winken fantastische Preise: bei Your Toy-Con @ gamescom und bei dem Nintendo Labo Creators Contest. Doch das ist noch nicht alles: Wenn ihr mit eurer Kreation bei beiden Aktionen mitmacht, erhaltet ihr die Chance, eure kreative Schöpfung auf der gamescom auszustellen! Die große Spielemesse findet vom 21. bis 25. August in Köln statt.

    Bei der Aktion Your Toy-Con @ gamescom ist eurer Fantasie keine Grenze gesetzt – Hauptsache, eure Toy-Con-Modelle aus Pappe sehen besonders schick, bunt, ulkig, fantastisch oder ganz einfach originell aus. Dazu könnt ihr die bisher erschienenen Bausätze – das Nintendo Labo Toy-Con 01: Multi-Set oder das Nintendo Labo Toy-Con 02: Robo-Set - verwenden. Natürlich dürft ihr auch ganz eigene Entwürfe basteln und nach eurem Geschmack dekorieren. All das bleibt ganz euch überlassen. Wie wäre es zum Beispiel mit einem sportlich verzierten Toy-Con-Motorrad? Oder einem Roboter-Anzug im Metallic-Look? Oder mit einer völlig neuen Toy-Con-Kreation, auf die noch niemand gekommen ist?

    Wenn ihr an der Aktion teilnehmen möchtet, sendet euer Toy-Con bis zum 13. August an folgende Adresse ein:

    Nintendo Deutschland

    Kennwort gamescom

    Herriotstraße 4

    60528 Frankfurt

    Eine Jury entscheidet dann, welche der Kreationen mit zur gamescom reisen – und hier auf dem Nintendo-Stand ausgestellt werden. Sollte euer Werk dabei sein, wandert euer Name in eine Losbox: Drei Teilnehmer haben die Chance, ein limitiertes Nintendo-Fan-Paket zu gewinnen. Außerdem erhalten sie pünktlich zum Launch am 5. Oktober Super Mario Party. Natürlich bekommen alle Teilnehmer ihre Kreationen anschließend wieder zurück.

    Und noch eine Gewinnchance tut sich für alle Bastelfreunde auf: der europäische Nintendo Labo Creators Contest, der gestern begonnen hat. Mit ihm wird Europas kreativster Nintendo Labo-Fan gesucht. Ihr könnt eure Werke in drei Kategorien einreichen. Zeigt uns in „Kreationen“ eure originellsten Toy-Con und stellt in „Dekorationen“ eure Designer-Fähigkeiten unter Beweis. Für alle Nachwuchs-Bastler bis 12 Jahre gibt es die Kategorie „Kinder“. Über die offizielle Seite des Nintendo Labo Creators Contest könnt ihr Bilder eurer Kreationen einreichen. Dort findet ihr auch weitere Infos zu diesem Wettbewerb. Teilnahmeschluss ist der 7. September. Auf die Besten in jeder Kategorie wartet als Hauptgewinn je eine speziell für diesen Zweck designte Nintendo Switch in Papp-Optik sowie ein Paar Joy-Con im selben Look. Braucht ihr noch kreative Anregungen? Dann schaut mal auf dem offiziellen YouTube-Kanal von Nintendo Labo vorbei! Dort gibt es besonders originelle Schöpfungen von Fans zu sehen. Auch ein Blick auf die Wettbewerbsseite von Nintendo of America lohnt sich, denn in den USA ist der Kreativ-Contest gerade zu Ende gegangen.

    Ganz wichtig: Wer einmal bastelt, kann zweimal gewinnen. Ihr könnt mit ein- und demselben Toy-Con gerne an beiden Wettbewerben teilnehmen. Wir freuen uns schon auf eure originellen Einsendungen und wünschen euch viel Spaß und viel Glück!

    Your Toy-Con @ gamescom-Gewinnspiel

    Teilnahmebedingungen

    1. Veranstalter dieser Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, E-Mail: verlosung@nintendo.de („Nintendo“).

    2. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich und Schweiz haben. Teilnehmer unter 18 Jahren bedürfen zur Teilnahme der Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Nintendo sowie dazugehöriger Firmen wie auch deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    3. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produkts ab. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss ist der 13. August 2018.

    4. Teilnehmer wird, wer bis zum Teilnahmeschluss sein selbst kreiertes oder selbst dekoriertes Toy-Con-Model („Kreation“) unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, seines Alters sowie seiner vollständigen Postanschrift an folgende Adresse einsendet: Nintendo Deutschland, Kennwort gamescom, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main. Nintendo übernimmt keine Verantwortung, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    5. Nach Teilnahmeschluss wählt eine Jury von Nintendo unter den eingesendeten Kreationen diejenigen aus, die auf dem Nintendo-Stand auf der gamescom für die Dauer der gamescom ausgestellt werden. Die gamescom findet vom 21. bis 25. August 2018 in Köln statt. Unter den ausgewählten Teilnehmern lost Nintendo drei Gewinner aus. Die Auswahl und Auslosung erfolgen zwischen dem 14. und 20. August 2018. Die jeweiligen Gewinner werden innerhalb von 14 Tagen nach der Auslosung per E-Mail an die für die Teilnahme am Gewinnspiel angegebene E-Mail-Adresse über ihren Gewinn benachrichtigt und müssen den Gewinn innerhalb von 7 Tagen an die in der Benachrichtigung genannte E-Mail Adresse bestätigen. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit oder nicht wie beschrieben bestätigt, verliert der jeweilige Gewinner alle Rechte auf den Preis und der Preis wird unter allen übrigen Teilnehmern, die nicht bereits Gewinner sind, neu verlost. Nintendo schickt die Kreationen der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Ende der gamescom an die vom jeweiligen Teilnehmer für die Teilnahme am Gewinnspiel angegebene Postanschrift zurück.

    6. Die Preise werden zum offiziellen Verkaufsstart von Super Mario Party für die Nintendo Switch in Deutschland an die vom jeweiligen Gewinner für die Teilnahme am Gewinnspiel angegebene Postanschrift versandt. Offizieller Verkaufsstart in Deutschland ist der 05. Oktober 2018. Preise werden nur an Adressen innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz versandt.

    7. Die Preise sind:

    3x jeweils ein limitiertes Nintendo Fan-Paket und Super Mario Party (Nintendo Switch)

    8. Nintendo behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs von Nintendo liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung der Aktion hindern. Hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Hard- oder Software, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit von Nintendo liegen.

    9. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    10. Die Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Der jeweilige Gewinner hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Sollte der ausgeschriebene Gegenstand aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, wird Nintendo den jeweiligen Gewinner mit alternativen Preisen gleichen oder höheren Wertes auszeichnen.

    11. Teilnehmer, die in Bezug auf deren Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, manipulieren oder Bugs ausnutzen, werden von Nintendo von der Aktion ausgeschlossen.

    12. Mit dem Abgeben und Einreichen der Kreation sichert der Teilnehmer zu, dass er Inhaber sämtlicher für das Einreichen der Kreation erforderlichen Rechte ist oder diese Rechte eingeholt hat, und dass die Kreation keine Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild verletzen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ferner dazu, keine Kreation einzureichen, die Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild Dritter verletzen.

    13. Nintendo behält sich das Recht vor, von dem Ausstellen einer Kreation abzusehen und den betreffenden Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, falls Nintendo die Kreation als ungeeignet betrachtet. Ungeeignet sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

    a. Kreationen, die Veröffentlichungsrechte, Rechte am eigenen Bild oder Datenschutzrechte Dritter verletzen;

    b. Kreationen, die Urheberrechte, Markenrechte, Betriebsgeheimnisse, Patente und sonstige Schutzrechte Dritter verletzen;

    c. ehrverletzende, unanständige, belästigende, vulgäre, obszöne, schmähende Kreationen sowie Kreationen, die Hass fördern oder aus sonstigem Grund als nicht akzeptabel erachtet werden.

    Nintendo kann nach eigenem Ermessen auch aus anderen als den oben aufgeführten Gründen Kreationen als ungeeignet für das Gewinnspiel betrachten.

    14. Nutzungsrechte:

    a. Die Teilnehmer (ggf. die Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Teilnehmers) willigen ein, dass Nintendo die Kreation für den Zweck der Ausstellung auf der gamescom 2018 verwenden darf. Darüber hinaus darf die Kreation für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Thema dieser Aktion verwendet werden.

    b. Die Teilnehmer (ggf. die Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Teilnehmers) willigen ein, dass Nintendo Fotos und/oder Videos der Kreation erstellen und diese unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Fotos und/oder Videos in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch Nintendo ein. Die Fotos und/oder Videos der Kreation dürfen beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.). Fotos und/oder Videos der Kreation dürfen für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Thema dieser Aktion verwendet.

    c. Das Nutzungsrecht für Fotos und/oder Videos der Kreation wird auf unbegrenzte Zeit und ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet gewährt. Nintendo ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teilweise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit Nintendo verbundene Unternehmen abzutreten oder unterzulizenzieren.

    d. Nintendo versichert, die Teilnehmer nicht in einem für sie negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung der Kreation für den Zweck der Ausstellung und Fotos und/oder Videos der Kreation im Übrigen frei. Der Teilnehmer verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Werkekopie, das Videoskript oder Druckmaterial, das unter Verwendung von Fotos entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    15. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner können auf der Nintendo Webseite, der offiziellen Nintendo Facebook-Seite, dem offiziellen Nintendo Twitter-Account, dem offiziellen Nintendo Instagram-Account und/oder dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden.

    16. Die Haftung von Nintendo für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von Nintendo übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet Nintendo der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Nintendo haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    17. Mit der Teilnahme am der Aktion akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

    Your Toy-Con @ gamescom Gewinnspiel

    Datenschutzrichtlinie

    Für Teilnehmer des von Nintendo of Europe GmbH („Nintendo“, „wir“ oder „uns“), Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt, Deutschland veranstalteten Your Toy-Con @ gamescom Gewinnspiels („Gewinnspiel“), gilt die Datenschutzrichtlinie für dieses Gewinnspiel (die „Datenschutzrichtlinie). Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 – „DSGVO“) ist Nintendo. Nintendo respektiert Ihr Recht auf Datenschutz und weiß um die Bedeutung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten.

    1. Wir sammeln und verarbeiten die folgenden Informationen: Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Alter, Ihre Postanschrift, Ihre E-Mail-Adresse angeben und ihr selbst kreiertes oder selbst dekoriertes Toy-Con-Model an Nintendo senden.

    2. Nutzung der Informationen - Zweck der Verarbeitung:

    2.1 Wir sammeln und verarbeiten Ihre Informationen zur Ermöglichung, Organisation und Verwaltung Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, um Ihnen Mitteilungen bezüglich Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel senden zu können. Die Anschriften der Gewinner werden zum Versenden der Preise genutzt. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung nach Abschnitt 2.1 ist die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels (Art. 6, Abs. 1 (b) DSGVO).

    2.2 Der Vorname und der erste Buchstabe des Nachnamens der Gewinner sowie ihr Wohnort dürfen auf der Website von Nintendo und/oder in den offiziellen Facebook-, Instagram- und Twitter-Accounts von Nintendo sowie im offiziellen Nintendo-YouTube-Kanal veröffentlicht werden. Die gesetzliche Grundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6, Abs. 1 (f) DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe der Gewinner, um aufzuzeigen, dass die Preise vergeben wurden. Sie haben das Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen eine solche Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Um dieses Recht wahrzunehmen, können Sie jederzeit gemäß Abschnitt 7 dieser Datenschutzrichtlinie mit uns Kontakt aufnehmen.

    3. Kommunikationen von Benutzern: Wenn Sie eine E-Mail oder andere Kommunikationen an Nintendo senden, nutzen wir diese Kommunikationen, um Ihre Anfragen zu verarbeiten und auf Ihre Anforderungen einzugehen. Die gesetzliche Grundlage für diese Verarbeitung ist die Erbringung der von Ihnen angeforderten Dienstleistung (Art. 6, Abs. 1 (b) DSGVO).

    4. Wer hat Zugriff auf Informationen?

    4.1 Wenn Sie ein Gewinner sind, werden wir Ihren Namen und Ihre Anschrift an unseren Paketdienst weitergeben, damit dieser Ihren Preis zustellen kann. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung ist die Zustellung Ihres Preises und die Leistung während des Gewinnspiels (Art. 6, Abs. 1 (b) DSGVO).

    4.2 Unter Einhaltung der geltenden Datenschutzauflagen kann Nintendo zudem externe Auftragsverarbeiter nutzen und Ihre personenbezogenen Daten an diese externen Auftragsverarbeiter weitergeben, die im Auftrag von Nintendo mit dem Gewinnspiel verbundene Dienstleistungen erbringen. Falls diese externen Auftragsverarbeiter ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum haben, befinden sie sich entweder in einem Drittland, bezüglich dessen die Europäische Kommission beschlossen hat, dass dieses Land ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet, oder es werden angemessene Garantien für ein adäquates Datenschutzniveau durch von der Europäischen Kommission übernommene Standarddatenschutzklauseln geboten, die vertraglich zwischen Nintendo und dem externen Auftragsverarbeiter festgehalten werden.

    5. Speicherdauer: Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie es für den Zweck des Gewinnspiels nötig ist, oder - wenn das geltende Recht eine längere Speicher- und Aufbewahrungsdauer vorsieht - für die gesetzlich vorgeschriebene Speicher- und Aufbewahrungsdauer. Danach werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, werden wir Ihre personenbezogenen Daten, die wir zu dem Zweck verarbeitet haben, gegen den Sie Widerspruch eingelegt haben, unverzüglich löschen; es sei denn, es besteht eine weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten oder das geltende Recht erfordert, dass wir die Daten speichern.

    6. Ihre Rechte unter der Datenschutz-Grundverordnung ̣́(DSGVO): Nach dem geltenden europäischen Datenschutzrecht haben Sie möglicherweise unter anderem die folgenden Rechte:

    • Zugriffsrecht: Sie haben das Recht, sich von uns bestätigen zu lassen, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten oder nicht; darüber hinaus haben Sie das Recht, jederzeit Zugriff auf Ihre durch uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Um dieses Recht wahrzunehmen, können Sie jederzeit gemäß Abschnitt 7 dieser Datenschutzrichtlinie mit uns Kontakt aufnehmen.

    • Recht auf die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten: Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, bemühen wir uns mittels angemessener Maßnahmen sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie von uns erhoben wurden, korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Wenn Ihre personenbezogenen Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie das Recht, eine Berichtigung dieser Daten zu erwirken. Um dieses Recht wahrzunehmen, können Sie jederzeit gemäß Abschnitt 7 dieser Datenschutzrichtlinie mit uns Kontakt aufnehmen.

    • Recht auf das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten oder Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben gegebenenfalls das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erwirken. Um dieses Recht wahrzunehmen, können Sie jederzeit gemäß Abschnitt 7 dieser Datenschutzrichtlinie mit uns Kontakt aufnehmen.

    • Recht auf Datenportabilität: Sie haben gegebenenfalls das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, in einem strukturierten, geläufigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, oder diese Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Um dieses Recht wahrzunehmen, können Sie jederzeit gemäß Abschnitt 7 dieser Datenschutzrichtlinie mit uns Kontakt aufnehmen.

    • Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, wie in dieser Datenschutzrichtlinie genauer aufgeführt.

    • Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde mit Sitz innerhalb der Europäischen Union eine Beschwerde einzureichen. Sie können sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden.

    7. Kontakt und Datenschutzbeauftragter: Falls Sie in Bezug auf diese Datenschutzrichtlinie und die Auftragsverarbeitungstätigkeiten von Nintendo irgendwelche Fragen haben, oder falls Sie eines oder mehrere Ihrer Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte an: Nintendo of Europe GmbH, z. Hd.: Rechtsabteilung, Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt, Deutschland, oder schreiben Sie eine E-Mail an privacyinquiry.noe@nintendo.de]. Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten von Nintendo wenden: Nintendo of Europe GmbH, z. Hd.: Rechtsabteilung, Herriotstrasse 4, 60528 Frankfurt, Deutschland, oder schreiben Sie eine E-Mail an dataprotectionofficer@nintendo.de.