• {{pageTitle}}

    , {{gameSystem}}

    Ab: {{regularPrice}}{{lowestPrice}}

  • Nutze deine Chance, eine Pokémon-Sammelkarte zu gestalten!


    16.02.2015

    Die Pokémon Company International lädt Pokémon Fans und angehende Illustratoren ein, an einem internationalen Pokémon Art Academy-Wettbewerb über Miiverse teilzunehmen. Pokémon Art Academy ist exklusiv für Nintendo 3DS und Nintendo 2DS erhältlich und bietet aufstrebenden Pokémon Künstlern 40 Lektionen, in denen ihnen das Malen, Zeichnen und Skizzieren von beliebten Pokémon beigebracht wird.

    Studenten der Pokémon Art Academy können ihre Zeichenkünste auf echte Leinwände übertragen oder ihre digitalen Kunstwerke mit der Welt teilen. Aufstrebende Künstler können jetzt an einem besonderen Wettbewerb über Miiverse teilnehmen, der es ihnen erlaubt, ihr Talent, das ihnen als Absolventen der Pokémon Art Academy bescheinigt worden ist, zur Schau zu stellen!

    Der Wettbewerb startet am 18. Februar 2015 um 00:01 Uhr (GMT) und endet am 29. März 2015 um 23:59 Uhr. Die Gewinner werden im Mai 2015 bekannt gegeben.

    Für aufstrebende Pokémon Künstler auf der ganzen Welt ist dieser Wettbewerb eine fantastische Gelegenheit, denn die Gewinner des Wettbewerbs erhalten ihre eigene Pokémon Sammelkarte, die ihr eigenes künstlerischen Meisterwerk zeigt!

    Eine Jury aus Mitgestaltern der allseits beliebten Pokémon Welt wird sechs talentierte Gewinner auserwählen. Jeder Gewinner erhält 100 Karten mit dem Entwurf, der ihm zum Sieg verholfen hat. Dies bedeutet, dass ein Gewinner in den Besitz von einigen Pokémon Sammelkarten kommt, die zudem von ihm erschaffen wurden*.

    Aufstrebende Pokémon Künstler können an zwei Kategorien teilnehmen: „Dein Lieblings-Pokémon“ und „Pikachus neue Kleider“.

    Pikachus neue Kleider

    Diese Kategorie, die durch das spezielle Cosplay-Pikachu inspiriert wurde, das in den erst kürzlich erschienenen Videospielen Pokémon Omega Rubin und Pokémon Alpha Saphir entdeckt werden kann, bietet Teilnehmern die Möglichkeit, sich als Modedesigner zu versuchen, indem sie ihr eigenes Pikachu-Outfit kreieren!

    In den Videospielen Pokémon Omega Rubin und Pokémon Alpha Saphir kann sich Pikachu als Damen-Pikachu, Rocker-Pikachu, Star-Pikachu, Professoren-Pikachu und Wrestler-Pikachu verkleiden. Aufgrund dieser zahlreichen neuen Looks kann Cosplay-Pikachu Attacken erlernen, die sich das normale Pikachu im regulären Spielverlauf nicht aneignen kann. Aufstrebende Kostümbildner, die in dieser Kategorie antreten, werden durch diese lustigen Kostüme ohne Zweifel zu neuen Kreationen angeregt.

    Dein Lieblings-Pokémon

    In dieser Kategorie erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, ihre persönliche künstlerische Darstellung zu ihrem Lieblings-Pokémon einzureichen. Dies können sie in Pokémon Art Academy unter dem Modus „Freies Zeichnen“ tun. Diese Kategorie eignet sich insbesondere für Teilnehmer, die von Relaxo dazu inspiriert werden, es Leonardo da Vinci gleich zu tun, oder von Rayquaza zu neuen künstlerischen Höhen beflügelt werden!

    Weitere Informationen zur Teilnahme finden sich weiter unten, sodass Pokémon Fans jetzt nur noch übrig bleibt, einen Touchpen in die Hand zu nehmen und ihrem Künstlerherz in Pokémon Art Academy freien Lauf zu lassen!

    *Die Karten der Gewinner sind weder für den Verkauf in regulären Pokémon Sammelkartenspiel-Produkten freigegeben noch von Pokémon Organized Play für offiziell genehmigte Veranstaltungen von Play! Pokémon zugelassen.

    Bleibe immer auf dem neuesten Stand in Sachen Pokémon:

    • Besuche Pokemon.de/ArtAcademy

    • Drücke auf der offiziellen Facebook-Seite von Pokémon unter Facebook.com/Pokemon auf „Gefällt mir“

    • Folge @PokemonDEU auf Twitter

    • Schaue beim offiziellen YouTube-Kanal von Pokémon unter http://www.youtube.com/pokemonoffiziell vorbei

    Wichtige regionale Hinweise

    Aus den Teilnehmern der folgenden Länder werden in beiden Kategorien drei Gewinner ermittelt. Die folgenden Länder werden berücksichtigt:

    Australien, Neuseeland, Vereinigtes Königreich, Irland, Österreich, Deutschland, Schweiz, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Portugal, Spanien, Niederlande und Russland.

    Das folgende Land wird nicht berücksichtigt:

    Italien (Bitte kontaktieren Sie The Pokémon Company International, um weitere Informationen zu erhalten.)

    Teilnahme am Pokémon Art Academy- und Miiverse-Wettbewerb

    • Erstelle und speichere einen Entwurf in Pokémon Art Academy unter Nutzung des Modus „Freies Zeichnen“.
    • Wähle die Option „Teilen“ im Pokémon Art Academy-Hauptmenü aus und erstelle eine Verbindung zum Miiverse.
    • Wähle die Option „Beim Wettbewerb posten“ aus und akzeptiere die Nutzungsbedingungen.
    • Markiere die Kategorie, an der du teilnehmen möchtest, und wähle anschließend „Wettbew. wählen“ aus. Nur dein erster Post wird als deine Einsendung berücksichtigt.
    • Entscheide dich für einen Entwurf und wähle dann „Auswahl teilen“ aus.
    • Hinterlasse einen Kommentar, wenn du möchtest, und wähle dann „Posten“ aus. Das Bild wird in der Miiverse-Community gepostet und für den Wettbewerb eingereicht
    • Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur über das Spiel Pokémon Art Academy möglich, das exklusiv für Nintendo 3DS- und Nintendo 2DS-Systeme erhältlich ist.

    Über Pokémon

    The Pokémon Company International, eine Tochterfirma des in Japan ansässigen Unternehmens The Pokémon Company, vertritt Pokémon außerhalb von Asien und ist für Markenmanagement, Lizenzierung, Marketing, das Pokémon-Sammelkartenspiel, die TV-Zeichentrickserie, den Heimunterhaltungsbereich und die offizielle Pokémon-Website verantwortlich. Das Pokémon-Phänomen nahm 1996 in Japan seinen Ausgang und zählt heute weltweit zu einer der beliebtesten Marken im Bereich der Kinderunterhaltung. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.pokemon.de.

    Weitere Informationen:

    New Nintendo 3DS-Webseite: www.nintendo.at/newnintendo3ds

    Nintendo 3DS (AT) auf Facebook: https://www.facebook.com/Nintendo3DS.at

    Nintendo AT auf YouTube: http://www.youtube.com/NintendoOesterreich

    Nintendo of Europe auf Twitter: https://twitter.com/nintendoeurope

    Nintendo AT auf Twitter: https://twitter.com/nintendoAT

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Pokémon Art Academy Malwettbewerb – Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Veranstalter des „Pokémon Art Academy Malwettbewerbs“ (der „Wettbewerb“) ist The Pokémon Company International, 1er Stock, Gebäude 4, Chiswick Park, 566 Chiswick High Road, London W4 5YE, Vereinigtes Königreich (der „Veranstalter“).

    2. Der Wettbewerb steht offen für Einwohner von Österreich, Australien, Belgien, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Neuseeland, Portugal, Russland, Spanien, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter und Agenten (sowie deren Familienangehörige) des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen, sowie alle anderen Personen, die beruflich mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen. Teilnehmer müssen mindestens 3 Jahre alt sein. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, um am Wettbewerb teilzunehmen. Teilnehmer unter 18 Jahren sichern mit der Teilnahme am Wettbewerb zu, dass sie über das Einverständnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten verfügen, am Wettbewerb gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilzunehmen, und dass sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und einhalten werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales.

    3. Der Wettbewerb läuft vom 18. Februar 2015 um 0:01 Uhr (Zeitangaben in GMT) bis zum 29. März 2015 um 23:59 Uhr (Zeitangaben in GMT). Jeder Teilnehmer darf für jedes Motiv nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Bei mehreren Einsendungen desselben Teilnehmers für dasselbe Motiv wird nur die erste Einsendung für den Wettbewerb in Betracht gezogen.

    4. Zur Teilnahme sind Zugriff auf einen Nintendo 2DS, Nintendo 3DS, Nintendo 3DS XL, New Nintendo 3DS oder New Nintendo 3DS XL sowie eine Kopie der Pokémon Art Academy erforderlich. Die Einsendungen des Wettbewerbs erfolgen online über Miiverse. Teilnehmer müssen eine Nintendo Network ID registrieren, um über das Nintendo Network auf Miiverse zugreifen zu können. Internetzugang ist erforderlich, um am Wettbewerb teilnehmen zu können. Vor der Nutzung des Internetzugangs sollte die Erlaubnis des Rechnungszahlenden eingeholt werden. Der Veranstalter kann keinen ungestörten oder sicheren Zugang über diesen Einsendungsweg garantieren. Alle Einsendungen müssen direkt von der am Wettbewerb teilnehmenden Person vorgenommen werden. Einsendungen, die online mithilfe eines Scripts, eines Makros oder automatisierter Eingabehilfen getätigt wurden, sind ungültig. Es kann keine Haftung für verloren gegangene, verzögerte, beschädigte oder von Computerfehlern betroffene Einsendungen übernommen werden.

    5. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen Teilnehmer gemäß den nachfolgenden Anweisungen in der Pokémon Art Academy im Modus „Freies Zeichnen“ eine Zeichnung erstellen und sie auf Miiverse posten.

    a. Motiv: „Pikachu ankleiden“

    Eine Zeichnung von Pikachu, gekleidet nach dem Modegeschmack des Teilnehmers – hochzuladen auf die „Pokémon Art Academy Drawing Contests: Dress-Up Pikachu“-Community (zu finden in der „Pokémon Art Academy“-Community) auf Miiverse. Teilnehmer dürfen keinen Text in ihre Zeichnungen einfügen.

    b. Motiv: „Dein Lieblings-Pokémon“

    Eine Zeichnung des Lieblings-Pokémons des Teilnehmers in verschiedenen Situationen und Posen – hochzuladen auf die „Pokémon Art Academy Drawing Contests: Your Favorite Pokémon“-Community (zu finden in der „Pokémon Art Academy“-Community) auf Miiverse. Teilnehmer dürfen keinen Text in ihre Zeichnungen einfügen.

    Jede Zeichnung darf nur für ein Motiv eingereicht werden.

    6. Die Jury des Veranstalters wird von jedem Motiv 50 Zeichnungen auswählen; dabei spielen Gesichtspunkte wie Fertigkeit, künstlerischer Ausdruck, Originalität und Kreativität eine Rolle. Aus diesen 50 Zeichnungen wählen Sammelkartenzeichner des Veranstalters und/oder seiner verbundenen Unternehmen unter Beachtung derselben Kriterien drei Gewinner pro Motiv aus. Die vollständigen Namen der Jurymitglieder und der Sammelkartenzeichner des Veranstalters, die den Wettbewerb entscheiden, sind auf schriftliche Anfrage beim Veranstalter erhältlich. Derartige Anfragen müssen bis spätestens 3 Monate vor dem Schlussdatum des Wettbewerbs beim Veranstalter eingehen. Die Entscheidung der Preisrichter ist endgültig.

    7. Gewinner werden im Namen des Veranstalters von der Nintendo of Europe GmbH benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die bis zum 30. April 2015 für die Nintendo Network ID registriert wurde. Die E-Mail wird ein Teilnahmeformular des Veranstalters enthalten. Die Gewinner müssen das Teilnahmeformular innerhalb von sieben (7) Tagen nach Empfang ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und per E-Mail oder Telefax (wie im Teilnahmeformular angegeben) an den Veranstalter senden. Die Gewinner müssen zudem die hochauflösende digitale Datei, die den Siegerbeitrag enthält, an folgende E-Mail-Adresse senden: 2015artcompetition@pokemon.com. Falls der Veranstalter das ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeformular und die digitale Datei nicht innerhalb dieses Zeitraums erhält, kann ein anderer Gewinner ausgewählt werden. Im Fall von Minderjährigen muss das Teilnahmeformular von dem Minderjährigen selbst sowie von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Namen der Gewinner und ihrer Wohnsitzländer sind auf schriftliche Anfrage beim Veranstalter erhältlich. Derartige Anfragen müssen bis spätestens drei (3) Monate nach dem Schlussdatum des Wettbewerbs beim Veranstalter eingegangen sein.

    8. Die Zeichnungen der Gewinner werden jeweils als Sonderausgabe der Pokémon Sammelkarten gedruckt. Jeder Gewinner erhält 100 Sammelkarten mit der eigenen Zeichnung. Es werden weder Bargeld noch alternative Preise vergeben. Im Falle unvorhergesehener Umstände behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen Gewinn durch einen Gewinn von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Einsendungen zu verifizieren und die Ausgabe eines Preises zu verweigern oder den Preisanspruch zu widerrufen, wenn es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen jegliche in den Teilnahmebedingungen enthaltenen Anweisungen verstoßen wurde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Einsendungen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese als beleidigend aufgefasst werden, sie die Rechte Dritter verletzen, Einsendungen oder Teilnehmer gegen den Miiverse-Verhaltenskodex verstoßen, oder sie den Ruf des Veranstalters schädigen.

    10. Nutzungsrechte:

    a. Der Teilnehmer (oder sein Elternteil oder Erziehungsberechtigter) gewährt dem Veranstalter das lizenzfreie Recht, Zeichnungen für jeden Zweck zu verwenden, insbesondere für Werbezwecke und Marketingaktionen. Dieses Recht umfasst u. a. die Reproduktion, Verbreitung, Veröffentlichung und Bereitstellung der Zeichnungen in jeglicher Form und in jedem Medium (in Druckform, in elektronischer Form, im Internet, Fernsehen, Kino usw.) und schließt auch bearbeitete Fassungen der Zeichnung (Farbänderungen, Reduktion, Vervielfältigung usw.) mit ein.

    b. Das Nutzungsrecht an der Zeichnung wird auf unbestimmte Zeit und ohne territoriale Beschränkung gewährt. Das Recht darf ohne jegliche Einschränkung an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden, insbesondere an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen.

    c. Der Veranstalter gewährleistet, dass Teilnehmer durch die Nutzung von Zeichnungen seitens des Veranstalters nicht negativ dargestellt werden; er darf das Material jedoch uneingeschränkt nutzen. Teilnehmer verzichten auf das Recht, das Endprodukt, den Videoclip, das Werbematerial, das Videoskript oder Drucksachen, die im Zusammenhang damit verwendet werden, zu prüfen oder zu genehmigen.

    11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle unvorhergesehener Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu widerrufen, auszusetzen oder zu erweitern.

    12. Die Nintendo Network IDs, Mii-Charaktere, Spitznamen und Wohnsitzländer der Gewinner dürfen auf Miiverse, auf der Website des Veranstalters, auf Websites, auf denen Produkte des Veranstalters beworben oder verkauft werden, auf YouTube, und/oder auf Websites sozialer Medien wie Facebook und Twitter veröffentlicht werden.

    13. Der Veranstalter ist ausschließlich für Verluste oder Schäden haftbar, die ein Teilnehmer als vorhersehbare Folge der Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Veranstalters oder durch Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters erleidet. Der Veranstalter ist im Rahmen des geltenden Rechts nicht für unvorhersehbare Verluste oder Schäden haftbar. Seitens des Veranstalters gibt es keinerlei Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen bei: (a) Todesfällen oder Personenschäden, die aus Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter, Agenten oder Subunternehmer resultieren; oder (b) Fällen von Betrug oder arglistiger Täuschung.